Spielregeln

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  1. Der Club führt den Namen "Teufelskerle Süd 2007" und hat seinen Sitz am Wohnort des jeweiligen 1.Vorsitzenden.
  2. Der Club hat den Zweck der Unterstützung des 1. FC Kaiserslautern, der Bündelung der Fanaktivitäten in Oberbayern und Umgebung und der Information über die Berichterstattung der örtlichen Presse (KL).
  3. Das Geschäftsjahr beginnt zum 01. Juli.
  4. Der Club ist ein nicht eingetragener Verein im Sinne des § 54 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er ist als Ganzes nicht Vermögensträger und darf vermögensrechtlich nicht verpflichtet werden.
  5. Die Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Der Aufnahmeantrag bedarf der Zustimmung des Vorstands und der Bestätigung durch die ordentliche Mitgliederversammlung. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern notwendig.
    • Mit der Aufnahme in den Club erkennt das Mitglied die vorliegenden Spielregeln an.
    • Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist in schriftlicher Form an den Vorstand zu erklären. Ansprüche auf die Erstattung gezahlter Beiträge oder die auf Gegenstände, die durch und für den Club angeschafft bzw. dem Club kostenlos überlassen wurden, sind ausgeschlossen.
    • Mitglieder, die durch ihr Verhalten gegen die Spielregeln des Clubs verstoßen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Der Ausschluss bedarf der Bestätigung durch die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
    • Mit der Mitgliedschaft verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung des Jahresbeitrags. Sollten dem Club beim Einzug des Beitrages Zusatzkosten entstehen, werden diese vom Verursacher verlangt.
    • Die aktuellen Mitgliedsbeiträge und Staffelungen stehen auf der Homepage www.teufelskerle-sued.de.
  6. Alle Mitglieder haben das Recht angebotene Leistungen des Clubs in Anspruch zu nehmen, und Anträge an den Vorstand zu richten. Alle Mitglieder verpflichten sich im Sinne der Satzung zu handeln. Schwere Verstösse gegen die Satzung und insbesondere nachfolgend benanntes Fehlverhalten bei Veranstaltungen des Clubs bzw. beim Besuch von Spielen des 1. FC Kaiserslautern führen umgehend zum Ausschluss:
    • Politisch radikale oder rassistische Äußerungen, die sich gegen die demokratisch-freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten.
    • Tragen oder Darstellen von Schriftzeichen, Symbolen oder sonstiger Kennzeichen von Gruppierungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten.
    • Gewaltanwendung jedweder Art (außer Notwehr) vor, während und nach den Spielen, sowie auf den Reisen zu und von den Spielen.
    • Mitnahme von pyrotechnischen Produkten (z.B. Rauchbomben und Bengalfackeln), Waffen und Drogen zu Spielen.
  7. Der Club übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die seine Mitglieder bei Veranstaltungen verursachen, bzw. bei Veranstaltungen erleiden.
  8. Der Club hat folgende Organe:
    • Vorstand
    • Mitgliederversammlung
  9. Der Vorstand vertritt den Club nach Außen, und führt die laufenden Geschäfte. Der Vorstand wird für 2 Jahre in sein Amt gewählt. Falls ein Mitglied des Vorstandes vor Ende der Amtzeit ausscheidet, wird die Funktionen kommissarisch durch Nachrücken besetzt, und bei der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt oder neu gewählt.
  10. Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt einmal jährlich zusammen, vorzugsweise nach Ende der Saison. Die notwendigen Tagesordnungspunkte sind:
    • Bericht des Vorsitzenden zur allgemeinen Situation des Clubs
    • Bericht des Schatzmeisters zur Kassenführung, zu den Beitragseinnahmen und zur Verwendung der Einnahmen
    • Bestellung des Kassenprüfers für das folgende Geschäftsjahrs
    • Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Jahr
    • ggf. Vorstandswahl
    • Festlegung der Mitgliedsbeiträge für das folgende Geschäftsjahr
    • Mitgliederangelegenheiten (Eintritte, Austritte, etc.)
    Die Versammlung entscheidet mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Sie ist beschlußfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend oder durch eine schriftliche Stimmübertragung vertreten sind. Satzungsänderungen sind nur mit einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 der Mitglieder möglich. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand unter Angabe des Grundes einberufen werden. Die Einladung zu einer ordentlichen oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung muss mindestens 2 Wochen im Voraus erfolgen.
  11. Fahrten zu Spielen sollten vorzugsweise mit der Bahn durchgeführt werden. Bei Fahrten mit Mietfahrzeugen sind eine Personeninsassenversicherung und eine Vollkaskoversicherung mit minimaler Selbstbeteiligung abzuschließen. Angemeldete Fahrten, bestellte Karten und sonstige Leistungen müssen, auch bei Nicht-Inanspruchnahme, bezahlt werden.
  12. Die Auflösung des Clubs kann nur auf einer Mitgliederversammlung mit der qualifizierten Mehrheit von 2/3 der Mitglieder beschlossen werden. Das nach Abschluss der Kasse verbleibende Guthaben wird dem sozialen Spendenkonto des Fanbeirates zugeführt.
  13. Mit Inkrafttreten der Spielregeln sind diese für alle Mitglieder verbindlich.

München, den 25.09.2008, geändert am 26.04.2015